Ob eine Verpackung kreislauffähig ist, zeigt zum einen ihr Anteil an Recyclingmaterial und zum anderen ihre Recyclingfähigkeit. Diese Eigenschaften gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflichten gemäß dem Verpackungsgesetz. Aber auch für die Information von Kunden, dualen Systemen und der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind sie wichtig, um die Wiederverwertbarkeit von Joghurtbechern, Shampooflaschen und anderen Produkthüllen zu kommunizieren. Damit stehen Inverkehrbringer, wie zum Beispiel die Hersteller von Konsumgütern, vor der Herausforderung, den Nachweis über die Recyclingfähigkeit ihrer Produktverpackungen zu erbringen. Als recyclingfähig definiert die Abfallwirtschaft Verpackungen, die nach getrennter Sammlung sowie abfalltechnischer Aufbereitung einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden können.
Für mehr Transparenz hierzu steht nun das Datenattribut „Recyclingfähigkeit“ im Netzwerk internationaler Datenpools (GDSN) zur Verfügung. Dazu haben Expert:innen im Fachpaket „Digitalisierung“ des Forum Rezyklat vorab die erforderlichen Inhalte definiert und über GS1 Gremien der Standardisierung zugeführt. Die Expert:innen beschreiben zudem am Beispiel einer Kombinationspackung in einem kostenfreien Leitfaden kurz und bündig, wie Unternehmen die Daten am besten für das GDSN bereitstellen. Das Dokument ist auf www.forum-rezyklat.de verfügbar.
Zusammen mit dem bereits vorhandenen Attribut „Rezyklat“ steht Unternehmen damit das erforderliche Set an Datenfeldern im GDSN bereit, um allen Partnern einheitlich die Wiederverwertbarkeit ihrer Verpackungen als Teil der Produktdaten zu übermitteln. Das verschafft Herstellern von Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die typischerweise etwa beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, weitere Vorteile. Denn sie sind verpflichtet, sich an den Dualen Systemen zu beteiligen und die dafür anfallenden Gebühren richten sich seit 2019 auch danach, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt.
Den bestehenden Nachweis, z. B. in Form eines Zertifikats, über die produktbezogene Recyclingfähigkeit, können Unternehmen im GDSN optional über das Attribut „M378“ hochladen. „Hierbei ist es von hoher Wichtigkeit, dass Konsumgüterhersteller dieses zusätzliche Attribut bedienen, um eine breite Nutzung des Datenattributs für die Recyclingfähigkeit zu erzielen. Per GDSN können die Informationen effizient im one-to-many-Verfahren verteilt werden, sprich einmal eingestellt sind sie gleichzeitig allen beteiligten Partnern zugänglich“, erklärt Axel Trahms, Projektmanager bei Rossmann.
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