News: Bonbonpapiere und Co. in der Kreislaufwirtschaft

Leisten kleinformatige Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen einen Beitrag zum Littering-Problem und wie verhalten sich biologisch abbaubare Kleinstverpackungen im technischen Recycling der Dualen Systeme?

Lecker Müsliriegel, schnell gesnackt – die Verpackung bleibt. Hier kommt die Kreislaufwirtschaft ins Spiel: Kleinformatige Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen und Recycling – damit beschäftigten sich Expert:innen im Rahmen einer virtuellen Lounge-Veranstaltung des Forum Rezyklat. Sie diskutierten, ob Verpackungen, wie zum Beispiel von Müsliriegeln, aus biologisch abbaubaren Kunststoffen einen Beitrag zum Littering-Problem leisten. Zudem tauschten sie sich darüber aus, wie sich biologisch abbaubare Kleinstverpackungen im technischen Recycling der Dualen Systeme verhalten.

Die Teilnehmer:innen einigten sich unter anderem darauf, dass solche Verpackungen über den Gelben Sack entsorgt werden müssen. Die biologisch abbaubaren Verpackungen sollten zudem den deutschen Mindeststandards des NIR-Spektrums entsprechen, um für eine thermische Verwertung aussortiert werden zu können. So können mittels Nahinfrarot (NIR) in der Sortieranlage die Materialen identifizieren und die Verpackungen sortenrein getrennt werden.

Alle Ergebnisse des Austauschs im Überblick:

Konsens bei den Teilnehmer:innen zu folgenden Themen:

  • Laut Gesetzeslage müssen kleinformatige Verpackungen über den Gelben Sack erfasst werden. Dies muss auch gegenüber Verbraucher:innen kommuniziert werden.
  • Falls Kleinstverpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen hergestellt werden, damit sich diese bei einem eventuellen Littern in der Natur schneller als herkömmliche Verpackungen abbauen, soll dieser Umstand nicht gegenüber Verbrauchern ausgelobt werden, z. B. durch Claims auf den Produkten wie „kompostierbar“ und/oder „abbaubar“. So soll bei Verbraucher:innen der Eindruck vermieden werden, diese Verpackungen würden die Umwelt nicht oder allenfalls geringfügig belasten.
  • Bei der Sortierung von Inhalten aus dem Gelben Sack sollten biologisch abbaubare kleinformative Verpackungen die deutschen Mindeststandards des NIR-Spektrums erfüllen, damit eine entsprechende Ausschleusung in Richtung thermischer Verwertung möglich ist.

Gegensätzlich diskutierte Positionen:

  • Gegensätzliche Annahmen zeigten sich bei der Geschwindigkeit des „biologischen Abbau“ von in die Natur geworfenen biologisch abbaubaren Verpackungen in der jeweiligen Umgebung (Wander- und Spazierwege, Rastplatz, innerstädtische Orte wie Parkanlagen oder Fußgängerzonen). Das heißt, bauen sich biologisch abbaubare Verpackungen hier tatsächlich schneller ab als herkömmliche Kunststoffe? Dazu hat der NABU eine Studie vorgestellt, die andere Abbauzeiten ausweist als sie sonst oft zu finden sind.
  • Ob kleinformatige flexible Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen tatsächlich das Recycling stören, wurde mehrmals hinterfragt. Ihre Menge ist aktuell sehr gering und zudem werden sie über den NIR ausgeschleust, d.h. eigentlich sollte dieses Material nicht in den zu recycelnden Strom gelangen. Sollten die Mengen maßgeblich steigen, müsste das Risiko neu bewertet werden. Siehe gleiches Procedere wie bei der Zulassung von PA6 im PO FlexStrom seit 1.9.2022.
  • Manche Marktteilnehmer machen sich um das Littering-Risiko ihrer Verpackungen und den damit verbundenen Umweltauswirkungen Gedanken und überlegen abbaubare Verpackungen einzusetzen, während der Fokus der Anti-Littering-Strategie des beteiligten Umweltverbandes und des UBAs auf der Vermeidung von Littern und dem Reinigen von gelitterten Abfällen liegt. Abbaubarkeit wäre laut NABU nur eine „Notfalloption“.